Das fünfte Prüfungsfach im
(hessischen) Abitur birgt seine ganz eigenen
Besonderheiten: Der Schüler kann hier zwischen einer
mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung und
einer so genannten besonderen Lernleistung wählen. Der
dritte Begriff ist dabei schon fast ein Mysterium und
es scheint so, als würden auch kaum mehr als 5% der
Schüler sich für eine solche "besondere Lernleistung"
(BLL) entscheiden.
Eine BLL ist gemäß einer Info-Broschüre des
Kultusministeriums Hessen "eine Arbeit, in der eine
Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet,
reflektiert und dokumentiert wird". Sie wird "im Rahmen
oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei
Halbjahren" erbracht [1].
Eine Eigenheit der BLL ist, dass sie sogar im Rahmen
eines Leistungskurses erbracht werden kann, sodass man
mit diesem Leistungskurs praktisch zwei der fünf
Prüfungen abdeckt. Außerdem fließt die erreichte
Note vierfach in die Abiturnote ein - andere Prüfungen
zählen dreifach und werden durch die 13.II-Note des
entsprechenden Prüfungsfaches ergänzt.
Zugegebenermaßen erscheint der Aufwand für eine BLL
unangemessen hoch: Immerhin geht es hier schon nach
Voraussetzung um mindestens zwei Halbjahre Arbeitszeit,
wohingegen einer mündlichen Prüfung in wenigen Wochen
hinreichend Vorarbeit geleistet werden kann.
Attraktiv ist die BLL also nur für Schüler, die ihre
Freizeit ohnehin gerne mit einem passenden Thema
füllen oder füllen wollen. Jemand, der sich schon
immer für sein Heimatdorf interessierte, kann sein
Hobby ins Abitur einbringen, indem er eine schriftliche
Arbeit über die Dorfgeschichte oder über bestimmte
Aspekte der Dorfgeschichte anfertigt. Wer in einem
Musikinstrument Unterricht erteilt, kann seine
Erfahrungen mit bestimmten Unterrichtsmethoden oder mit
z.B. behinderten Musikschülern in einer schriftlichen
Arbeit auswerten.
Nun hat natürlich nicht jeder solche
außergewöhnlichen Hobbys. Kaum jemandem ist aber
bewusst, dass auch "ein umfassender Beitrag aus einem
vom Land geförderten Wettbewerb" [2] als BLL gilt. Und da
sprechen wir über all die Teilnehmer von "Jugend
forscht", "Jugend musiziert", "Geschichtswettbewerb des
Bundespräsidenten", aber auch von "Bundeswettbewerben"
(Mathematik, Informatik, Sprachen, ...) und
"Olympiaden" (Physik, Chemie, Mathematik).
Eine zwar unvollständige und veraltete, aber
einigermaßen hilfreiche Liste geförderter Wettbewerbe
findet sich auf dem Bildungsserver Hessen [3].
Ich habe die Chance genutzt, indem ich meine Teilnahme
an den ersten zwei Runden des Bundeswettbewerbs
Mathematik als BLL einfließen ließ. Leider stand man
dieser Wettbewerbs-Variante der BLL an meiner Schule
kritisch gegenüber: Die Aufgaben seien nicht
"selbstständig konzipiert". Damit berief man sich
allerdings auf die oben genannte Info-Broschüre, die
keine rechtliche Verbindlichkeit hat. In der VOGO
selbst findet sich an geeigneter Stelle (§24 Abs. 5)
nämlich nichts in dieser Form.
Man forderte mich dennoch dazu auf, die
Wettbewerbsaufgaben in einen begleitenden und
kommentierenden Text einzubetten, in dem ich verwendete
Methoden vorstelle und erläutere. Das tat ich und
bekam damit am Ende tatsächlich eine ziemlich gute
Punktzahl.
Trotzdem würde ich mir wünschen, dass Schulen in Zukunft auch die "bloße" Wettbewerbsteilnahme bzw. die erzielten Erfolge direkt als BLL akzeptieren. Es handelt sich bei den genannten Wettbewerben schließlich nicht um Unternehmungen, die man so nebenbei erledigen kann. Wer dort wirklich etwas erreicht, hat es absolut verdient, seine Erfolge auch ins Abitur einfließen lassen zu dürfen. Außerdem findet durch eine schulische Anerkennung der Wettbewerbsleistung eine indirekte Förderung der Teilnahme an solchen Wettbewerben statt, was ich für eine höchst erstrebenswerte Sache halte.
Dass ich die VOGO nicht völlig falsch ausgelegt habe,
behaupte ich vor allem deswegen, weil mir drei andere
Schüler aus Hessen bekannt sind, die eine
Wettbewerbsteilnahme ohne Beanstandungen als BLL
einbringen durften.
Die "eigene Konzeption" der Aufgabenstellung halte ich
im übrigen prinzipiell nicht für notwendig. Immerhin
sind die Aufgabenstellungen der meisten Wettbewerbe
weitaus anspruchsvoller als irgendeine selbst gestellte
Aufgabe sein könnte. Und schließlich wäre es doch
schade, wenn ein Schüler sich nur deswegen gegen eine
BLL entscheiden würde, weil ihm keine geeignete
Aufgabenstellung in seinem Fachgebiet (man denke dabei
nur an Mathe) einfallen will, obwohl er womöglich
einen beachtlichen Eifer in dieser Sache an den Tag
legt, der ihm sonst nicht angemessen im Abitur
angerechnet werden könnte.
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